Erfahrungsaustausch der Wasserbehörden in Baden-Württemberg
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Um was es geht ... Mit den Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (2002) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (2004), wurden die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht umgesetzt. Hieraus ergibt sich für die Wasserwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg (BW) eine Vielzahl an neuen Aufgaben. Besonders die Erstellung des Monitoringprogramms sowie der Bewirtschaftungspläne innerhalb der WRRL verlangt ein gemeinschaftliches Zusammenarbeiten der Wasserbehörden. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg sind die verantwortlichen Flussgebietsbehörden für die einzelnen Bearbeitungsgebiete. Für die örtliche Umsetzung der WRRL in den Wasserkörpern unterstützen die unteren Verwaltungsbehörden der Städte- und Landkreise die Flussgebietsbehörden. Das neue Thema „Erfahrungsaustausch der Wasserbehörden (EWB)“ hat zum Ziel, den fachlichen Dialog zwischen den Regierungspräsidien, den unteren Verwaltungsbehörden und dem Fachdienst der LUBW zu fördern. Durch frühzeitige Information und Einbindung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über anstehende Aufgaben soll die WRRL zielgerichtet und effektiv umgesetzt werden. Neben dem Themenfeld Umsetzung der WRRL ist zukünftig geplant, im Erfahrungsaustausch die Themen Hochwasserschutz sowie Gewässerentwicklung zu behandeln. Zielgruppe des Erfahrungsaustausches sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachämtern der Stadt- und Landkreise sowie der entsprechenden Referate der Regierungspräsidien. Durch moderne Moderationstechnik, kurze Impulsreferate, Information an Schautafeln sowie Diskussionsrunden sollen die aktuellen Themen der WRRL, Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung bedarfsgerecht vermittelt werden. Des Weiteren bietet der Erfahrungsaustausch den zeitlichen Rahmen für einen intensiven fachlichen Dialog unter den Wasserbehörden und dem Fachdienst der LUBW. |
Themenschwerpunkte: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Hochwasser
Gewässerentwicklung
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